AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pflanzentheke GmbH

1. Geltungsbereich und Kundenkreis

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Pflanzentheke GmbH, … [Anschrift einfügen] (nachfolgend „Pflanzentheke“ oder „wir“) und ihren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, also bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.2 Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung unseres Angebots ausgeschlossen. Ein Endverbrauchergeschäft ist nicht Gegenstand dieser AGB. Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmen, Landwirten, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder sonstigen gewerblich tätigen Organisationen.

1.3 Diese AGB gelten sowohl für als auch für Bestellungen von Zubehör, Verbrauchsmaterialien und Ersatzteilen über unseren Online-Shop, den Erwerb von Farmpaketen bzw. Farm-Systemen (einschließlich Lieferung, Aufbau/Montage/Inbetriebnahme beim Kunden vor Ort, soweit vereinbart), sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.5 Diese AGB gelten für Lieferungen nach Deutschland und Österreich. Andere Lieferländer bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

2. Zugang zum Online-Shop / Beschränkung auf Bestandskunden

2.1 Der Online-Shop der Pflanzentheke ist ein reiner B2B-Shop. Der Zugang und die Bestellmöglichkeit sind auf Kunden beschränkt, die bereits ein Farm-System bzw. ein Farmpaket der Pflanzentheke erworben haben oder mit uns einen entsprechenden Rahmen-/Liefervertrag abgeschlossen haben.


2.2 Wir behalten uns vor, die Registrierung zu prüfen und Bestellungen abzulehnen, wenn kein entsprechendes Kundenverhältnis besteht oder Zweifel am unternehmerischen Status des Bestellers bestehen.


2.3 Die über den Online-Shop angebotenen Zubehör- und Verbrauchsartikel dienen der Ergänzung, Aufrechterhaltung und dem Betrieb der bei uns erworbenen Farm-Systeme. Ein isolierter Verkauf an nicht freigeschaltete Dritte findet nicht statt.


2.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei Registrierung und Bestellung richtige und vollständige Unternehmensdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

3. Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung der Waren und Leistungen im Online-Shop oder in sonstigen Preislisten stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.


3.2 Der Vertrag kommt zustande durch unsere Auftragsbestätigung (per E-Mail oder in Textform) oder durch Lieferung bzw. Leistungserbringung. Wir sind berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen, insbesondere wenn der Besteller nicht zu dem oben beschriebenen Kundenkreis gehört oder Liefer- bzw. Exportbeschränkungen bestehen.


3.3 Bei individuell konfigurierten Farmpaketen gilt: Unser Angebot basiert auf den vom Kunden mitgeteilten technischen, räumlichen und klimatischen Anforderungen. Änderungen dieser Grundlagen nach Angebotsabgabe können zu Preis- oder Leistungsanpassungen führen.


3.4 Lieferungen nach Österreich erfolgen vorbehaltlich der technischen und zoll-/steuerrechtlichen Machbarkeit. Wir können einzelne Zahlungsarten oder Lieferwege für Österreich ausschließen.

4. Leistungsumfang, Montage und Mitwirkungspflichten

4.1 Soweit beim Erwerb eines Farmpakets vereinbart, liefert die Pflanzentheke das Farm-System und nimmt vor Ort beim Kunden eine Montage bzw. Inbetriebnahme vor. Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Aufbau der A-Frame-Gestelle, Anschluss der Pumpe, Sensorik, Steuerung, ggf. Erstbefüllung) ergibt sich aus unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.


4.2 Die Montage setzt voraus, dass der Kunde alle notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen schafft, insbesondere einen geeigneten Stellplatz (Gewächshaus/Folientunnel o. Ä.), tragfähigen Untergrund, funktionsfähige Strom- und Wasserversorgung, geeignete Düngemittel/Nährlösungen nach unseren Vorgaben sowie – falls erforderlich – eine ausreichende Klimatisierung bzw. Lüftung.


4.3 Der Kunde hat uns rechtzeitig alle Informationen bereitzustellen, die für Lieferung, Montage und Inbetriebnahme erforderlich sind, und unseren Mitarbeitenden bzw. Erfüllungsgehilfen den Zugang zu den betreffenden Räumen/Flächen zu ermöglichen.


4.4 Verzögert sich die Montage oder Inbetriebnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlende Anschlüsse, fehlender Zugang, fehlende Genehmigungen), sind wir berechtigt, dadurch entstehende Mehrkosten (z. B. Anfahrt, Wartezeiten, erneute Anfahrt) gesondert in Rechnung zu stellen.


4.5 Soweit wir Software- oder Steuerungskomponenten bereitstellen, schulden wir deren grundsätzliche Funktionsfähigkeit gemäß Leistungsbeschreibung. Eine Anpassung an spezielle IT-Umgebungen des Kunden ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Preise werden in Euro angegeben und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.


5.2 Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. der Angebotsabgabe gültigen Preise. Bei individuell kalkulierten Farm-Systemen gilt der im Angebot ausgewiesene Preis.


5.3 Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe der im Online-Shop angebotenen Zahlungsarten oder nach den im Angebot genannten Zahlungsbedingungen. Wir können einzelne Zahlungsarten für einzelne Kunden ausschließen oder Vorkasse verlangen.


5.4 Bei Lieferungen nach Österreich können zusätzliche Kosten (Zoll, Gebühren, Bankspesen) anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.


5.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten zu verlangen und weitere Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung zurückzuhalten.

6. Lieferung, Versand und Gefahrübergang

6.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager bzw. ab Werk an die vom Kunden angegebene Lieferadresse in Deutschland oder Österreich. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert ausgewiesen.


6.2 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.


6.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.


6.4 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur/Frachtführer/Postdienstleister auf den Kunden über (Versendungskauf). Bei vereinbarter Montage geht die Gefahr spätestens mit Abnahme der montierten Anlage über.


6.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich auf Transportschäden zu prüfen und erkennbare Schäden gegenüber dem Transporteur zu rügen sowie uns zu informieren, damit wir unsere Ansprüche sichern können.

7. Abnahme bei Montage und Inbetriebnahme

7.1 Soweit eine Montage, Installation oder Inbetriebnahme beim Kunden vereinbart ist, hat der Kunde die erbrachte Leistung unmittelbar nach Fertigstellung abzunehmen.


7.2 Die Abnahme kann auch konkludent durch Inbetriebnahme, Nutzung oder Zahlung erfolgen.


7.3 Geringfügige Mängel oder Restleistungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, werden aber von uns zeitnah nachgebessert.


7.4 Mit Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

8. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht, Betriebsvoraussetzungen

8.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung bzw. Abnahme, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.


8.2 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung im Rahmen des § 377 HGB zu untersuchen und Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung bzw. bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt.


8.3 Ein Mangel liegt nicht vor, wenn die Funktionsbeeinträchtigung auf nicht geeignete oder nicht von uns freigegebene Nährlösungen, auf eine von unserer Dokumentation abweichende Nutzung, auf unzureichende Umgebungskonditionen (Temperatur, Luftfeuchte, Belichtung) am Standort des Kunden oder auf fehlende/wartungsbedürftige Drittkomponenten zurückzuführen ist.


8.4 Im Gewährleistungsfall leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Preis mindern; ein Rücktritt kommt nur bei erheblichen Mängeln in Betracht.


8.5 Verbrauchs- und Verschleißteile (z. B. Filter, bestimmte Schläuche, Dichtungen) sind von der Gewährleistung ausgenommen, sofern der Mangel auf normalem Verschleiß beruht.

9. Garantien und Leistungserwartungen

9.1 Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich als „Garantie“ bezeichnet, geben wir keine Garantien im Rechtssinne, insbesondere keine Garantie für Ernteerträge, Pflanzenwachstum, Wasserqualität, Nährstoffgehalt, Energiepreise oder klimatische Bedingungen am Aufstellort.


9.2 Unsere Systeme werden für den bestimmungsgemäßen Betrieb ausgelegt; das tatsächliche Ergebnis beim Kunden hängt jedoch wesentlich von dessen betrieblichen Voraussetzungen (Gewächshausqualität, Klima, Schädlingsdruck, Wasser, Personal, Pflege) ab und liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.


9.3 Herstellergarantien von Vorlieferanten bleiben unberührt und gelten nach deren jeweiligen Bedingungen. Wir geben diese auf Wunsch an den Kunden weiter.


9.4 Angaben in Prospekten, auf der Website oder in sonstigen Produktbeschreibungen sind Leistungsbeschreibungen, aber keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien.

10. Haftung

10.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.


10.2 Bei sonstigen Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


10.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


10.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.


11.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen; wir nehmen die Abtretung an.


11.3 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

12. Schutzrechte, Unterlagen und vertrauliche Informationen

12.1 An von uns erstellten Plänen, Zeichnungen, Installationsanleitungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Schutz- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht oder für andere Projekte genutzt werden.


12.2 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind vom Kunden vertraulich zu behandeln.

13. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie – soweit zulässig – zu eigenen Vertriebszwecken und gemäß den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, BDSG). Nähere Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


14.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Pflanzentheke GmbH.


14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit zulässig – der Sitz der Pflanzentheke GmbH.


14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.